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NIS-2-Richtlinie

NIS2 – Was Sie jetzt tun sollten!

Die EU wird mit der erweiterten Richtlinie zur Cybersicherheit – auch als NIS2 (Network and Information Security Directive 2) bekannt – die Anforderungen an die IT-Sicherheit in fast allen Unternehmen anheben. Denn auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt unter den Anwendungsbereich von NIS2 fällt, wird es für die meisten erforderlich sein, ihr Sicherheitsniveau anzupassen, um weiterhin problemlos mit künftigen NIS2-regulierten Unternehmen zusammenarbeiten zu können.

Die EU hat NIS2 Anfang 2023 verabschiedet, und die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, diese Regelung bis zum 17.10.2024 in nationales Recht zu überführen. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit.

Die CSD als Ihr Partner hilft Ihnen dabei, Klarheit darüber zu gewinnen, ob und wie Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist und welche Maßnahmen jetzt zu ergreifen sind, um unnötige Probleme bis hin zu Strafen im laufenden Geschäftsbetrieb zu vermeiden.

In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen alle relevanten Punkte, die wir nachfolgend aufgelistet haben.

Für fast alle Unternehmen werden die ersten beiden Punkte der Abklärung zur NIS2-Regelung relevant sein:

  • Prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist
  • Absicherung der Lieferketten
  • Risikoanalyse durchführen
  • Sicherheitskonzept erstellen bzw. anpassen
  • Technische Schutzmaßnahmen implementieren
  • Notfallpläne erstellen und testen
  • Einführung eines ISMS prüfen
  • Lieferanten und Dienstleister einbinden
  • Mitarbeiterschulungen durchführen
  • Berichtspflichten erfüllen

Darüber hinaus informieren wir Sie über die persönliche Verantwortung der Leitungsorgane, die möglichen Folgen für das Unternehmen und dessen Leitung sowie darüber, wo Sie fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung erhalten können.

NIS2 wird unsere Unternehmen betreffen – entweder direkt oder als Teil der Lieferkette. Also lassen Sie uns gemeinsam an einer erfolgreichen Umsetzung arbeiten.